
Finanzierung
Die heilpädagogische Förderung kann von allen Familien in der Regel kostenfrei
in Anspruch genommen werden.
Die Finanzierung erfolgt über das Bundessozialhilfegesetz und das Kinder-
und Jugendhilfegesetz.
Für die Kinder ab Schuleintritt ist ein kinder- und
jugendpsychiatrisches Gutachten
erforderlich.
Bei allen Antragsformalitäten bin ich gerne behilflich.
Unkostenbeiträge für Elternabende, Vorträge oder Seminare werden separat erhoben.